Teilnahmebedingungen

§ 1 Aktion

Die Hankook Reifen Deutschland GmbH, Siemensstraße 14, 63263 Neu-Isenburg, veranstaltet die aktuelle Winterreifen-Aktion in Kooperation mit den teilnehmenden Hankook Partnern, die Sie auf der Aktions-Website www.hankook-promotion.de einsehen können.

(a) Mit dem Kauf eines Satzes (4 Stück) Hankook PKW-Winter- oder Allwetterreifen des Typs

Kinergy 4S² (H750)
Kinergy 4S² X (H750A)
Dynapro AT2 (RF11)
Vantra ST AS2 (RA30)
i*cept evo (W310)
i*cept evo2 (W320, W320B)
i*cept evo2 SUV (W320A)
i*cept evo3 (W330)
i*cept evo3 X (W330A)
i*cept RS2 (W452)
i*cept RS3 (W462)
Winter RW06 (RW06)
Winter i*cept LV (RW12)
iON i*cept (IW01)
iON i*cept SUV (IK01A)
iON FlexClimate (IL01)

ab einer Größe von 16 Zoll und der Inanspruchnahme von zusätzlichen Montage-Leistungen beim teilnehmenden Hankook-Partner erhalten Sie eine Prämie in Höhe von 20 Euro.

(b) Die Reifen müssen bei teilnehmenden Händlern im stationären Handel, innerhalb des Aktionszeitraums, gekauft werden. Reifen aus dem Internethandel bzw. Reifen, die außerhalb Deutschlands gekauft wurden, sind von der Aktion ausgeschlossen. Ebenso sind Reifen mit alten DOT Nummern (älter als Produktionsjahr 2012) sowie Demontagereifen ausgeschlossen.

Auf der Rechnungskopie, die auf der Aktionsseite hochgeladen wird, müssen folgende Daten angegeben sein: vollständige Kunden- und Händleradresse, das Reifenprofil (inkl. Größe und Kosten), das Rechnungsdatum (muss innerhalb des Aktionszeitraums 16.09. - 30.11.2024 liegen) und die Montage-Leistungen (inkl. Kosten). Grundsätzlich muss die Rechnung den Mindestanforderungen zur ordnungsgemäßen Rechnungsstellung genügen.


§ 2 Teilnahmeberechtigung

(a) Teilnehmen können alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie Kunden mit kleinerem Gewerbebetrieb (wie z.B. Schreiner oder Maler) und Freiberufler (wie z.B. Ärzte oder Architekten). Akzeptiert werden Unternehmen, die maximal 10 Fahrzeuge in ihrem Fuhrparkbestand haben. Bei der Prämie handelt es sich grundsätzlich um einen steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatz, den gewerbliche Teilnehmer in ihrer Buchführung erfassen müssen. Wiederverkaufsgeschäfte und gewerbliche Kunden (wie z.B. Flotten oder Leasingunternehmen) sind von der Aktion ausgeschlossen.

(b) Der Teilnehmer muss zur Teilnahme an der Aktion Angaben zu seiner Person und zu seiner Bankverbindung machen, damit der Betrag überwiesen werden kann. Der Teilnehmer ist einverstanden, dass seine Daten im Rahmen der Aktion gespeichert werden und ggf. zur Kontaktaufnahme im Falle von Nachfragen oder eines Gewinns (siehe § 4) genutzt werden.

(c) Zur Teilnahme an der Aktion ist es unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andernfalls ist die Hankook Reifen Deutschland GmbH berechtigt, den Teilnehmer von der Aktion auszuschließen. Die Hankook Reifen Deutschland GmbH behält sich vor, Personen, die sich durch Manipulation Vorteile verschaffen bzw. dies versuchen, von der Aktion auszuschließen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen bereits überwiesene Beträge auch nachträglich zurückgefordert werden.

(e) Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter der Hankook Reifen Deutschland GmbH, Mitarbeiter der beauftragten Subunternehmen sowie deren jeweilige Angehörige.


§ 3 Durchführung und Abwicklung

(a) Die Teilnehmer an der Aktion erhalten per Überweisung auf das angegebene Konto von der Hankook Reifen Deutschland GmbH nach Prüfung der auf der Aktionswebsite eingetragenen Daten sowie der hochgeladenen Rechnungskopie den Betrag von 20 Euro. Überweisungen werden im 2-Wochen-Rhythmus durchgeführt.

(b) Macht der Teilnehmer falsche oder nicht zu entziffernde Angaben, verfällt der Anspruch auf den Betrag.

(c) Die Teilnahme an der Aktion erfolgt grundsätzlich über das Online-Formular auf www.hankook-promotion.de. In Einzelfällen und in Absprache mit der Hankook Aktionszentrale kann eine Teilnahme auch auf postalischem Weg, das heißt durch Einsenden der Rechnungskopie, einer Kopie des Aktionsflyers (inklusive des 6-stelligen Codes) sowie schriftlichen Angaben über den Teilnehmer, erfolgen.

(d) Der Anspruch auf die Einlösung der Montage-Prämie kann nicht abgetreten werden.

(e) Beschwerden, die sich auf die Durchführung der Aktion beziehen, sind unter Angabe der Aktion innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme des Grundes schriftlich an die Hankook Aktionszentrale (Goldene Generation GmbH, Hafenpromenade 1-2, 44263 Dortmund) zu richten oder per E-Mail an info@hankook-promotion.de. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden können nicht bearbeitet werden.

(f) Die Aktion "Montageprämie" startet am 16.09.2024 und endet am 30.11.2024. In diesem Zeitraum ausgestellte Rechnungen können noch bis zum 15.12.2024 über das Online-Formular eingereicht werden. 

§ 4 Haftung

(a) Für etwaige Schäden haftet die Hankook Reifen Deutschland GmbH nur, wenn der Schaden durch die Hankook Reifen Deutschland GmbH oder einem ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Hankook Reifen Deutschland GmbH haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(b) Die Hankook Reifen Deutschland GmbH haftet unbeschränkt gemäß dem deutschen Produkthaftungsgesetz.


§ 5 Datenschutz

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter strenger Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften. Ausführliches zum Thema Datenschutz finden Sie hier.


§ 6 Sonstiges

(a) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(b) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

(c) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.